Seit dem 05.11.2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe nach § 8 der SächsCoronaSchutzVO und ab 08.11.2021 die aktualisierte SächsCoronaSchutzVO. Dies bedeutet für den Trainingsbetrieb ab dem 08.11.2021:
Das Training findet weiter unter den bisherigen Bedingungen (Innen 3G+Kontakterfassung, Außen ohne Auflagen) statt mit der Einschränkung, dass maximal 10 ungeimpfte Personen über 15 Jahre (Vollendung 16.Lebensjahr) gemeinsam am Training teilnehmen dürfen.