Ziele des Kinderschutzes in unserem Verein
• Stärkung der Kinder und Jugendlichen
• Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt
• Gewährleistung einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, so dass sich Betroffene bei Problemen ernst genommen fühlen
• Handlungssicherheit und Qualifikation für alle TrainerInnen, Übungsleiterinnen und betreuende Personen
• Schaffung klarer Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner/innen.
Deswegen gilt bei uns im Verein für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
• Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme, …) eingehalten.
• TrainerInnen, Übungsleiterinnen und betreuende Personen führen keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeiten für Dritte durch. Bei geplanten
Einzeltrainings werden möglichst immer das „Sechs – Augen – Prinzip“ (min. drei anwesende Personen) und / oder das Prinzip der offenen Tür eingehalten.
• TrainerInnen, Übungsleiterinnen und betreuende Personen geben keine Privatgeschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche
• Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich von TrainerInnen, Übungsleiterinnen und betreuende Personen mitgenommen.
• TrainerInnen, Übungsleiterinnen und betreuende Personen duschen und übernachten grundsätzlich getrennt von einzelnen Kindern.
• Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
• Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
• Es finden keine körperlichen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) gegen deren Willen
statt. Sie müssen von den Kindern gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
• Mit Kindern und Jugendlichen ist generell wertschätzend, respektvoll und achtend umzugehen (Ansprache, Umgang).
• Es werden keine Trainingsmaßnahmen gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen durchgesetzt.
• Die Meinung der Kinder und Jugendlichen wird beachtet.
• Die Kinder und Jugendlichen werden geeignet in Entscheidungsprozesse eingebunden.
Für die regelmäßige Durchführung der Trainertätigkeit gilt deswegen:
• weitestgehend Einsatz von zertifizierten/erfahrenen Übungsleitern (C-Lizenz) und vertragliche Fixierung von Rechten und Pflichten
• Unterzeichnung des Ehrenkodexes des LSB (Bestandteil der Trainerverträge unseres Vereins)
• Kenntnis über das Kinderschutzkonzept des Vereins und die daraus resultierenden Maßnahmen
• regelmäßige Erneuerung der Erste-Hilfe-Ausbildung
Ansprechpartnerin Kinderschutz: Marie Zocher
Email: kinder@tuscoswig.de
Unser gesamtes Kinderschutzkonzept gibt es beim Verein, einfach eine Mail senden.